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Fluor-Kohlenwasserstoffe (FKW) werden seit 1995 in der Nachfolge von FCKW beziehungsweise H-FCKW als Kältemittel, Treibgas oder Lösungsmittel verwendet. FKW sind künstlich hergestellte Substanzen, die stabil, nicht brennbar sowie geruchs- und geschmacksneutral sind. Bei ihnen handelt es sich um Kohlenwasserstoffe, deren Wasserstoffatome teilweise (H-FKW) oder vollständig (P-FKW) durch Fluor ersetzt wurden. Die FKW sind im Rahmen des Kyoto-Protokolls erfasst. Ebenso sind in der Europäischen Union erste Restriktionen für Anwendungen mit hohen Verbräuchen wie zum Beispiel Pkw-Klimatisierung in Vorbereitung. Weitere Einschränkungen zum Einsatz von FKW werden erwartet. Es werden Per-Fluor-Kohlenwasserstoffe (P-FKW) und teilhalogenierte Fluor-Kohlenwasserstoffe eingesetzt.
P-FKW
Per-Fluor-Kohlenwasserstoffe (P-FKW) haben kein Ozonabbaupotenzial (ODP = 0), aber auf Grund der vollständigen Substitution der Wasserstoffatome durch Fluor einen sehr hohen direkten Treibhauseffekt (GWP = 5.820-12.010) und eine extrem hohe Lebensdauer (3.200-50.000 Jahre). Der Einsatz von P-FKW soll entsprechend der europäischen F-Gas Verordnung und dem Kyoto-Protokoll stark reduziert werden.
Vertreter: R 14, R 116, R 218
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