Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen staatlich gefördert
Das Bundesumweltministerium hat eine Klimaschutzinitiative auf den Weg gebracht, mit der Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gefördert werden sollen. 2008 stehen hierfür bis zu 400 Millionen Euro aus dem Verkauf der CO2-Emissionsrechte zur Verfügung. In der gewerblichen Kältetechnik – eines von vier neuen Programmen – wird der stärkere Einsatz von Klimaschutztechnologien durch Beratungs- und Investitionszuschüsse unterstützt. Die Bestandteile der Förderung im Einzelnen:
- Statuscheck
- Basisförderung Altanlagen
- Basisförderung Neuanlagen
- Bonusförderung
Anträge auf Basis- und Bonusförderung sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Nur die Förderung des Statuschecks kann bis zu sechs Monate nach der Durchführung beantragt werden. Anträge sind zu stellen beim:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 / 908-249
E-Mail: kki@bafa.bund.de
www.bafa.de
Weitere Informationen unter www.kaelte-effizient.de
Statuscheck
Im Rahmen des Statuschecks wird das Energieeffizienzpotenzial einer bestehenden Kälteanlage ermittelt. Gefördert wird die umfangreiche, technische Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen sowie die detaillierte Potenzialberechnung eines hersteller- und anbieterneutralen Dienstleisters.
Voraussetzungen: Betreiber von Kälteanlagen können unter folgenden Bedingungen Förderung für einen Statuscheck beantragen:
| a. |
Der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage an einem Standort beträgt mindestens 50 % des Gesamtenergieverbrauchs (ist der Anteil geringer, kann die Energieeffizienz-Beratung aus dem „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ der KfW-Förderbank beantragt werden). |
| b. |
Die jährlichen Kosten je Kälteanlage und Standort für elektrische Energie und Leistung betragen mindestens 15.000 Euro und/oder deren Energieverbrauch beträgt mindestens 150.000 kWh. |
Durchführung: Der Auftraggeber erhält einen ausführlichen Status-Bericht samt Minderungspotenzialen bei Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie bei Klimabelastung durch Kältemittel und Energieträger. Sollte der Energieverbrauch um mindestens 35 % reduziert werden können, kann der Betreiber eine Förderung von Investitionsmaßnahmen aus diesem Programm beantragen.
Fördersatz: Die abgerechneten Kosten eines Statuschecks werden mit 75 % gefördert, maximal mit 1.000 Euro, bei Anlagen mit besonderem
Berechnungsaufwand maximal mit 1.300 Euro.
Basisförderung Altanlagen
Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn bei bestehenden Kälteanlagen der Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kWh beträgt und der Statuscheck ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial durch Einsatz effizienter Komponenten und Systeme von mindestens 35 % ergeben hat.
Fördersätze:
| • |
15 % der Nettoinvestitionskosten; |
| • |
25 % der Nettoinvestitionskosten,
wenn CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden und mittels TEWI-Berechnung ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird. |
Basisförderung Neuanlagen
Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn
| a. |
als Kältemittel CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe eingesetzt werden und mittels TEWI-Berechnung durch den hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird; |
| b. |
energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und c. laut Auslegungsrechnung ein Elektroenergieverbrauch von mindestens 100.000 kWh/a und/oder Kosten für elektrische Energie und Leistung von 10.000 Euro/a zu erwarten sind. |
Fördersatz:
| • |
25 % der Nettoinvestitionskosten.
|
Bonusförderung
Einen Bonus erhält, wer über Basismaßnahmen hinaus zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz leistet. Gemeint sind marktgängige und entwicklungsoptimierte Technologien für vorhandene sowie neu zu errichtende Anlagen.
Förderbar sind:
| a. |
nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z. B. mittels Gasmotor, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird), |
| b. |
Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (z. B. mittels Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) zur Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme. Für Wärmepumpen ist anhand von Verdampfungs- und Verflüssigungstemperatur sowie des Kältemittels eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 rechnerisch nachzuweisen. |
Fördersätze:
| • |
25 % der Nettoinvestitionskosten. |
| • |
35 % der Nettoinvestitionskosten bei Kältemittel CO2, NH3 oder nichthalogenierten Kohlenwasserstoffen.
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