| Hintergrund | |||
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Klimaprogramm der Bundesregierung Das Bundeskabinett hat sich über die Vorhaben der zweiten Hälfte der Legislaturperiode verständigt. Der größte Teil des dabei beschlossenen 50-Punkte-Programms betrifft die Energie- und Klimapolitik. In dem 30 Eckpunkte umfassenden Plan zum Klimaschutz, mit dessen Hilfe der Ausstoß an Treibhausgasen verringert werden soll, sind Handlungsabsichten in Bezug auf F-Gase und natürliche Kältemittel enthalten. So hat sich die Regierungskoalition zum Ziel gesetzt, die Emissionen fluorierter Treibhausgase zu reduzieren. Hierfür ist geplant, eine Chemikalien-Klimaschutzverordnung zu erlassen, die unter anderem Anforderungen an die Dichtheit von neuen und bestehenden stationären Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln – nach dem Stand der Technik (VDMA Einheitsblatt 24243: Kältemaschinen und -anlagen, Dichtheit von Kälteanlagen und Wärmepumpen, Lecksuche/Dichtheitsprüfung) in Abhängigkeit von der Füllmenge – enthalten soll. Ausgenommen werden sollen hier hermetisch abgeschlossene Systeme mit weniger als sechs Kilogramm fluorierten Treibhausgasen. Ferner beabsichtigen die Großkoalitionäre, im Rahmen eines Klimaschutz-Effizienz-Fonds die Entwicklung und Markteinführung von besonders energieeffizienten und klimafreundlichen Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln zu fördern. Im Hinblick auf die Automobilbranche sind Maßnahmen vorgesehen, die vorzeitig dazu führen, dass neue Pkw anstelle von F-Gas-Klimaanlagen mit Anlagen ausgestattet werden, deren Kältemittel ein Treibhauspotenzial von deutlich unter 150 haben. Um die F-Gas-Emissionen weiter einzuschränken, will sich die Bundesregierung darüber hinaus für eine Fortschreibung der EG-Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen einsetzen – besonders in den Bereichen Aerosole, Schaumstoffe sowie stationäre und mobile Kälte- und Klimatechnik. Das 30-Punkte-Papier soll noch vor der UN-Klimakonferenz auf Bali als Gesetzespaket beschlossen und in den Bundestag eingebracht werden. |